Vorgezogene Neuwahlen des Deutschen Bundestages stellen Städte undGemeinden vor erhebliche Herausforderungen

Pressemitteilung
Oliver Schmidt-Gutzat und Dörte Köhne-Seiffert, Ko-Vorsitzende der Sozialdemokratischen
Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Schleswig-Holstein (SGK SH), äußern sich zu
vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages:
Zum zweiten Mal hat sich FDP-Chef Christian Lindner in einer für die Bundesrepublik
Deutschland kritischen Phase der Regierungsverantwortung entzogen. Nun drängt die
Opposition auf schnelle Neuwahlen. Damit entzieht sie sich auch die Opposition ihrer
staatspolitischen Verantwortung, indem sie, wichtige Entscheidungen – wie den Haushalt,
Hilfe für die Ukraine oder eine für die Industrie und die Verbraucher:innen wichtige Senkung
der Energiekosten – auf frühestens April oder Mai verschiebt.
Auch die Kommunen sind hiervon betroffen, wenn beispielsweise Fördermittel des Bundes
aufgrund des fehlenden Haushalts nicht ausgezahlt werden können.
Bei der Terminierung der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag müssen auch die Interessen
der Kommunen berücksichtigt werden. Sollte der Bundeskanzler, wie von der Opposition
gefordert, bereits am 13. November 2024 die Vertrauensfrage im Bundestag stellen, so ist bis
spätestens 04. Dezember 2024 mit einer Entscheidung des Bundespräsidenten über die
Auflösung des Bundestages zu rechnen. Unter Einhaltung der Sechswochenfrist wäre der 02.
Februar 2025 der spätmöglichste Wahltermin. Dies würde zur Folge haben, dass bereits ab 22.
Dezember 2024 Briefwahl möglich sein müssten. Die Forderung nimmt keine Rücksicht auf
den erheblichen organisatorischen und personellen Kraftakt, den die Kommunen dann leisten
müssten.
In der Regel beginnen die Vorbereitungen für eine Bundestagswahl viele Monate vor der
Wahl. Dienstleister müssen mit dem Druck von Wahlzetteln und deren Vorbereitung
beauftragt werden. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Damit verbunden
wäre zudem, dass die Parteien und die Mitarbeiter:innen der Wahlämter bis Anfang Dezember
alle benötigten Unterlagen vorliegen haben und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden.
Dies würde alle Beteiligten unter erheblichen, unnötigen Zeitdruck setzen und gegebenenfalls
Verfahrensfehler bei der Nominierung der Wahlkreiskandidat:innen zur Folge haben.
In den Kommunen müssen zudem eine Vielzahl an organisatorischen Vorbereitungen
getroffen werden. Es sind Wahllokale zu organisieren und ehrenamtliche Wahlhelfer:innen zu
gewinnen.
Für die Kommunen ist es daher aus organisatorischen Gründen sinnvoll, wenn der
Bundeskanzler die Vertrauensfrage erst im Januar stellt, um hinreichend Zeit für eine
ordnungsgemäße Vorbereitung der Neuwahlen zu gewinnen und noch wichtige
Entscheidungen für das Land vor der Wahl treffen zu können.
Oliver Schmidt-Gutzat
Ko-Vorsitzender der SGK SH
SGK Schleswig-Holstein e. V.
Kleiner Kuhberg 28-30
24103 Kiel
oliver.schmidt-gutzat@sgk-s-h.de
www.sgk-s-h.de